Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark gewährt einen einmaligen
Zinsenzuschuss zum Zinsenaufwand von nichtgeförderten Krediten oder Darlehen in
der Höhe von max. € 1.200,– nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel. Ein
Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Voraussetzungen für die Gewährung des Zinsenzuschusses:
1. Arbeiterkammerzugehörigkeit seit 1. 1. 2021.
2. Die Neubauwohnung oder das neu errichtete Eigenheim muss mit Hilfe der
Neubauförderung (Landeswohnbauförderung) der öffentlichen Hand errichtet worden
sein. Der Wohnraum muss ausschließlich Wohnzwecken dienen.
2.1. Als Wohnraum gilt:
 Eigentums-, Miet-, Genossenschaftswohnung:
Erstbezug einer Eigentums-, Miet-, Genossenschaftswohnung im Jahr 2021
2.2. Eigenheim:
Errichtung des Rohbaues im Jahr 2021
3. Nichtgeförderter Kredit oder Darlehen (zusätzlich zur Landeswohnbauförderung)

Du erhältst die Unterlagen für das Förderungsansuchen bei jeder AK-Außenstelle bzw.
wähle für weitere Informationen die Servicenummer 05 7799-2501 oder besuche
die Homepage: www.akstmk.at

Letzter Einreichtermin ist der 31. März 2022
(Datum des Poststempels)

Später eingelangte Ansuchen können nicht berücksichtigt werden.

Eine erneute Inanspruchnahme der Förderung durch den Förderungswerber bzw. die
Förderungswerberin sowie deren MitbewohnerInnen (ausgenommen Kinder) ist nicht
möglich, weder für den bereits geförderten Wohnraum noch für die Schaffung eines
weiteren Wohnraumes.