Die Behindertenvertrauensperson (BVP) nimmt im Einvernehmen mit dem Betriebsrat die wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und gesundheitlichen Interessen der begünstigten behinderten ArbeitnehmerInnen wahr und trägt dazu bei, dass das BEinstG und sonstige einschlägige Bestimmungen für begünstigte behinderte Arbeitnehmer im Betrieb eingehalten werden.

Insbesondere achtet die BVP darauf, dass

  • der Arbeitgeber Rücksicht auf die Behinderung der Arbeitnehmerinnen nimmt,
  • der Lohn behinderter Arbeitnehmer nicht aufgrund der Behinderung gekürzt wird,
  • der besondere Kündigungsschutz eingehalten wird,
  • der Arbeitsplatz behindertengerecht adaptiert wird und
  • die Arbeitnehmer-Schutzbestimmungen eingehalten werden
Personal-BVP: Elke Farmer +43 664 662 71 85, elke.farmer@a1telekom.at
1.Stv. Helmut Nagl +43 664 663 14 61, helmut.nagl@a1telekom.at
 2.Stv. Karl Landig +43 664 662 62 50, karl.landig@a1telekom.at
  
L i n k s  und  S e r v i c e n u m m e r n V o r t e i l e  für begünstigt Behinderte
Sozialministeriumservice (Bundessozialamt): Erhöhter Kündigungsschutz:
Landesstelle Steiermark Telefonn.: 0316 7090 Der Arbeitgeber muss vor Ausspruch einer Kündigung die Zustimmung des Behindertenausschusses einholen.
Internet: www.sozialministeriumservice.at  
   
Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung: Fahrpreisermäßigungen:
Leiter: Suppan Siegfried, Mag. Telefonn.: 0316 877-2745 Auf Bahnlinien der ÖBB ab einem Grad der Behinderung von 70 %.
siegfried.suppan@stmk.gv.at  
Internet: www.behindertenanwalt.steiermark.at  
   
KOBV (Kriegsopfer und Behindertenverband): Lohnsteuerfreibetrag:
Internet: www.kobv.at Kann ab einem Grad der Behinderung von 25 % beim Finanzamt beantragt werden.
Telefonnr.: 0316 82 91 210  
   
Fit 2 Work: Heilbehelfe:
Internet: www.fit2work.at Je nach Einkommen besteht ein Selbstbehalt.
Telefonn. Hauptstandort Graz: 0316 77 56 29 Bei einer amtlich festgestellten Behinderung von zumindest 25 Prozent entfällt der Selbstbehalt, die Kosten werden in voller Höhe anerkannt. (Arbeitnehmerveranlagung)
   
Arbeiterkammer: Mobilitätszuschuss:
Internet: www.arbeiterkammer.at Bei Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel kann ein pauschalierter Zuschuss gewährt werden.
Telefonnummer AK Graz: 05 77990  
   
   
Pflegetelefon Besondere Fürsorgepflicht des Dienstgebers
Telefonn.: 0800 201622 Arbeitgeber von beg. behinderten MitarbeiterInnen haben, soweit es die konkreten Betriebs – und Arbeits – bedingungen zulassen, auf deren Gesundheitszustand jede mögliche Rücksicht zu nehmen.
pflegetelefon@sozialministerium.at  
 
Professionelle Hilfe im Krisenfall  
MitarbeiterInnen können in schwierigen privaten oder beruflichen Lebenssituationen professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:  
Psychosoziales Zentrum Graz: 0316 676 076  
   
Die ersten fünf Beratungseinheiten sind gratis.