FSG A1 Telekom

FSG A1 Telekom

SOMMERGEWINNSPIEL

Nutze deine Chance!

Alle Anmeldungen über unsere Homepage & Gewinnkarten

bis einschließlich 20 Sept. 2019 nehmen an unserem

Sommergewinnspiel teil.

Die Gewinner werden telefonisch oder per Email verständigt!

Folgende Preise kannst du gewinnen:

  • Kurzurlaub für 2 Personen
  • Reisegutscheine im Wert von 100€
  • Jump 25 – Gutscheine
  • uvm…

Gewinnspiel Anmeldung:

TEILNAHMEBEDINGUNGEN – FSG A1Telekom Steiermark Sommergewinnspiel

1. Registrierung/Teilnahme

Für die Teilnahme an der Ziehung sind mindestens Vor- und Nachname, Geburtsdatum und eine E-Mail-Adresse anzugeben. Die Verantwortung für Änderungen dieser Daten, insbesondere der E-Mail-Adresse, liegt beim Teilnehmer. FSG A1 Telekom Steiermark verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten (Vorname, Nachname, Email, Geburtsdatum) zum Zwecke der Ziehung sowie Benachrichtigung der Gewinner, und gegebenenfalls bei entsprechender Auswahl zu Werbung, Information und

Marktforschung (Analyse des Öffnungs- und Leseverhaltens der Newsletterempfänger). Der FSG A1 Telekom Steiermark Newsletter informiert über aktuelle Geschehnisse der Personalvertretung und des Unternehmens A1 im Zusammenhang mit personalvertreterischer Tätigkeit, sowie gewerkschaftlichen Themen der FSG. Rechtsgrundlage hierfür ist Ihre Einwilligung gemäß Art 6I a), 7, EU DSGVO, sowie § 7 II Nr.3, UWG. Sie sind bei Teilnahme am Gewinnspiel nicht zur Abnahme von Marketingmaterialien verpflichtet. Mit der Eingabe Ihrer personenbezogenen Daten bestätigen Sie, dass Sie an dem Gewinnspiel freiwillig teilnehmen wollen und gegebenenfalls zukünftig die oben benannten Marketingmaterialien an die von Ihnen angegebene Adresse zugesendet erhalten

möchten, und dass Sie mit der absendenden Person identisch sind. Sie haben das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht, ein Recht auf Datenübertragbarkeit, sowie ein Recht auf Widerruf Ihrer Einwilligung. Im Falle eines Widerrufs erhalten Sie keine weiteren Marketinginformationen mehr von uns zugesandt.

2. Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die ein Dienstverhältnis zur A1, TAP bzw. A1 Telekom Austria Group haben, ihren Arbeitsplatz im Bundesland Steiermark und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Weiters müssen die erforderlichen Daten richtig ausgefüllt sein und eine Anmeldung zum FSG A1Telekom Steiermark Sommergewinnspiel freiwillig erfolgt sein. Ausgenommen hiervon sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte der FSG A1 Telekom Steiermark.

3. Sonstige Bedingungen der Teilnahme

Die Teilnahme ist per Internet und Gewinnkarte möglich. Die Teilnahme hängt in keiner Weise von dem Erwerb von Leistungen von FSG A1 Telekom Steiermark oder von anderen mit der Veranstaltung des Gewinnspiels befassten Unternehmen ab. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels. Die Teilnahme ist innerhalb der im Gewinnspiel angegebenen Zeiten, oder bis zu einem spätestens bestimmten Zeitpunkt möglich.

4. Gewinnermittlung & Teilnahmefrist

Aus allen Teilnehmern, die sich im Zeitraum von 01.05.2019 – 20.09.2019 per E-Mail angemeldet haben, werden am 23.09.2019 die Gewinner gezogen. Daraufhin werden die Gewinner per E-Mail verständigt und haben 72 Stunden Zeit, ihren Gewinn zu aktivieren, danach verfällt der Anspruch.

5. Gewinn

Der Gewinn dieses Gewinnspiels besteht aus mehreren Einzelleistungen, die im Rahmen des

FSG A1Telekom Steiermark Sommergewinnspiel für die Gewinner bereitgestellt werden. Es ist nur ein Gewinn pro Person möglich. Der Gewinn kann nicht weitergegeben oder zu einem anderen Zeitpunkt eingelöst werden. Zudem sind keine Barablösen möglich.

6. Benachrichtigung der Gewinner

Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt.

7. Anwendbares Recht

Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.

8. Übermittlung der Gewinne

Die Gewinne werden entweder persönlich übergeben (gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises/Mitarbeiter Zutrittskarte) oder – auf Nachfrage – an die Adresse des Gewinners versendet. Dazu muss sich der Teilnehmer jedoch bereit erklären, dem Veranstalter eine Lieferadresse mitzuteilen. Wenn sich der Gewinner nicht innerhalb von 72 Stunden nach der Benachrichtigung zurückmeldet, verliert er jeglichen Gewinnanspruch.

9. Beendigungsmöglichkeiten

FSG A1Telekom Steiermark behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen hat FSG A1Telekom Steiermark zudem das Recht, das Gewinnspiel nach seinem Ermessen zu modifizieren.

10. Datenschutz

Die von uns erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden in erster Linie zu Zwecken der Abwicklung der Gewinnspiele sowie, bei Zustimmung des Teilnehmers, zur Zusendung eines Newsletters verwendet. Dabei beachten wir alle anwendbaren Datenschutzgesetze, die für Österreich Gültigkeit haben.

11. Rechtsweg und Haftung

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne. FSG A1Telekom Steiermark haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, – erfassung, – übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet bzw. dem WWW, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. FSG A1Telekom Steiermark haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet FSG A1Telekom Steiermark nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den

Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte. Im Übrigen haftet

FSG A1Telekom Steiermark nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. FSG A1Telekom Steiermark haftet weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den 3 vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden

Regelungen nicht verbunden.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.